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Unsere Leistungen

Individuelle und kostenlose Gründerberatung

Kostenlose Gründerberatung

Wir sind ein nach AZAV zertifizierter Bildungsträger und führen individuelle und kostenlose Gründer-beratung durch.

Das Gründercoaching kann von der Agentur für Arbeit zu 100 % gefördert werden. Dafür benötigst Du einen »Aktivierungs- und Vermittlungs-gutschein« (AVGS), der zur »Heranführung an eine selbständige Tätigkeit« im Einzelcoaching ausgestellt ist.

Wir - dies sind www.founderfox.de und ich als Deine persönliche Existenzgründungsberaterin hier im Rhein-Main-Gebiet. Wir arbeiten kollegial und themenübergreifend zusammen.

Mein Support: Online Coaching

Das Gründercoaching kannst Du entweder als Präsenzcoaching an unseren Standorten oder bundesweit als Online-Coaching per Video durchführen.

Nimm jetzt Kontakt mit uns auf.

Wir informieren Dich, wie Du den AVGS beantragen kannst.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein« (AVGS)

Das individuelle und persönliche Gründercoaching bieten wir kostenlos für Arbeitslose an, die einen »Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein« (AVGS) zur »Heranführung an eine selbständige Tätigkeit« von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten haben.

Unsere Beratungsmaßnahme ist zertifiziert und bei der Agentur für Arbeit als Bildungsmaßnahme bundesweit zugelassen.

Jetzt AVGS Antrag stellen; das Gründercoaching beginnen

Wir helfen Dir dabei, einen AVGS zur kostenlosen Gründerberatung bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, wenn Du arbeitslos bist oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist (z.B. wenn Du bereits gekündigt wurdest oder einen befristeten Arbeits-vertrag hast, der nicht verlängert wird).

Weiterhin wird auch gefördert, wenn Du Dich nach längerer Arbeitslosigkeit im Bezug SGB 2 befindest. Sprich uns einfach an.

Ich unterstütze Dich bei der Erstellung Deines Businessplans zur Beantragung des Gründungszuschusses gem. AVGS, bei der Finanzplanung, der Produkt- und Angebotsentwicklung sowie bei Marketing und Vertrieb. Ich begleite Dich während des gesamten Gründungsprozesses und helfe Dir, Fördermittel zu beantragen und Risiken zu minimieren.

Nannette Niklewitz
Founder, Yes!Startup
Ablauf

Unser Plan

Eine kurze Übersicht wie wir Schritt für Schritt vorgehen.
Kontakt
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Schritt 1
Erstkontakt telefonisch Passen wir zusammen? Ist Deine Unternehmensidee „marktfähig“? Wir prüfen dies gemeinsam.
IST-Analyse
Stars
Schritt 2
Gemeinsame Wettbewerbsanalyse, Eigene Fähigkeiten feststellen und optimieren. Finanzen, Tools, Deine Stärken im Fokus!
Idee
Stars
Schritt 3
Ideen, Deine Optionen prüfen, reale Möglichkeiten feststellen. Liquidität prüfen, Fördermittel beantragen und Fähigkeiten verbessern; aktive gemeinsam den Weg in die Selbständigkeit mit Erfolgt, Lernen und Anwenden.
Strategie und Beratung nach Deinen Bedürfnissen
Stars
Schritt 4
Ganzheitlich betrachten wir Deine Geschäftsidee. Wir beraten Dich umfassend und stellen Dein Alleinstellungsmerkmal heraus. Wir prüfen die Chancen in der Region.
Unternehmen starten
Stars
Schritt 5
Du kannst Starten. Wir begleiten Dich weiter. Wir optimieren Dein Vorgehen in den ersten 3-5 Monaten. Wir motivieren. Du kannst  Deine ersten Erfolge feiern! Bleib' dran und bei Einzelfragen > Melde Dich!
Testimonials

Kundenstimmen

"Ich habe mit Nannette Niklewitz als Business Coach und Gründungs-beraterin sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie ist auf alle meine Fragen eingegangen und das Coaching war motivierend und hat mir viele neue Erkenntnisse gebracht. Ich empfand die Beratung als sehr informativ und auf meine Be-dürfnisse ausgerichtet. Ich kann das Gründercoaching bei YES Startup jederzeit weiterempfehlen."
Dr. Beate Herrmann
Expertin für Bewegung
https://www.bewegt-erfolgreich.de/
"Zu Beginn war ich mir nicht sicher, ob ich für meine Gründung überhaupt ein Coaching benötige. Durch ein Erstgespräch mit Frau Niklewitz, konnte ich viele Vorteile erkennen, die mir später viel Beratungsverlauf im Rahmen des Gründercoaching, indem mir Frau Niklewitz alle wichtigen Unterlagen zur Förderung, inkl. Marketingtipps, und sehr viel nützliches Wissen rund um meine neue Selbständigkeit erläutert hat."
Sina Graf
Bilanzbuchhalterin
https://www.sinagraf-buchhaltung.de/
"Frau Niklewitz begleitetete meinen Weg in die Selbständigkeit vom ersten Tag der Businessplanung bis hin zur Umsetzung mittels Existenz-gründerzuschuß ganzheitlich, d.h. kompetent und professionell!"
Fred Mandel
IT-Spezialist
Engineering, Prozessoptimierung
Offene Fragen

FAQ - Oft gestellte Fragen

Finde schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was ist ein AVGS?
AVGS ist die Abkürzung für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Damit können Sie in den Bereichen der Weiterbildung, des Coachings oder der Vermittlung gefördert werden. Auf diese Leistung besteht generell kein Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass der AVGS ausgestellt werden kann, aber nicht ausgestellt werden muss. Ob ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gewährt wird, ist Ermessenssache des jeweiligen Sachbearbeiters. Wenn Sie also einen Antrag auf einen AVGS stellen, haben Sie keine Garantie, dass dieser bewilligt wird. Ausgenommen sind hierbei bestimmte Regelungen für Bezieher von Arbeitslosengeld I, über welche Sie weiter unten nähere Informationen erhalten. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie überhaupt die Möglichkeit bekommen, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu erhalten. Hier geht es zur Arbeitsagentur und dem Antrag:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen?pk_vid=42d6f82af9031ad21722243467567dd1#gruendungszuschuss-beantragen
Wer kann einen AVGS erhalten?
Nicht jeder kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erfolgreich beantragen. Aus diesem Grund ist es hilfreich, wenn Sie bereits vorher wissen, wie hoch Ihre Chancen stehen, dass Ihnen diese Art der Förderung gewährt wird. Aus diesem Grund haben wir, das Team von  - Yes!Startup Gründerberatung - alle Informationen zu den förderfähigen Personengruppen für Sie zusammen getragen.

Arbeitslos gemeldete Personen

Wenn Sie keine Anstellung haben, sind Sie arbeitslos gemeldet. In diesem Fall erhalten Sie entweder Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II. Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, haben Sie einen Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Bereits ab dem ersten Tag Ihrer Arbeitslosenmeldung können Sie dann einen AVGS erhalten, dies liegt allerdings im Ermessen Ihres Sachbearbeiters. Erst nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug haben Sie schließlich einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Festgeschrieben ist diese Sachlage im Sozialgesetzbuch. Dort wird vermerkt, dass Sie ein Anrecht auf einen AVGS haben, wenn Sie die Leistungen bereits länger als 6 Wochen beziehen und innerhalb einer Frist von 3 Monaten nicht vermittelt werden konnten. Bezieher von Arbeitslosengeld II hingegen, haben keinen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Dennoch kann ein Antrag gestellt werden. Hierbei entscheiden dann Sachbearbeiter, ob der Antrag gestattet und Ihnen ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt wird.
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